Leistungen -> Luftdichtigkeitsprüfung der Gebäudehülle / Blower Door Test
5 gute Gründe für Luftdichtheit nach EnEV-2009
  • Senkung des Energieverbrauchs
  • Schutz vor Eintrag von Schadstoffen
  • Vermeidung von Bauschäden
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • kontrollierte Lüftung
In der Richtlinie EnEV-2009 ist vorgeschrieben, dass alle Neubauten auf Luftdichtheit zu prüfen sind!

Messprinzip

Eine Messeinrichtung mit Ventilator wird luftdicht in eine Außentür des Hauses installiert.
Das Gebläse erzeugt nun einen Unterdruck von 50 Pascal. (entspricht dem Winddruck auf das Gebäude bei Windstärke 5) Die abgesaugt Luftmenge wird mit der Messeinrichtung gemessen und anschließend die Luftwechselrate n50 bestimmt. An allen Undichtheiten strömt nun Außenluft in das Haus. Die Leckage spürt man per Hand und mit einem Luftgeschwindigkeits-messgerät auf.
Die ermittelten Druckwerte werden aufgenommen und anschließend im Prüfbericht ausgewertet.
Der Prüfbericht beinhaltet u.a. ein Zertifikat, das die Qualität der Gebäudedichtheit belegt.


Ventilator in Betrieb


Leckagesuche mit dem Aneometer